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Prüfung von Spielgeräten im Innen- und Außenbereich

In vielen Kindertagesstätten besteht oft die Annahme, dass Spielgeräte im Innenbereich keiner regelmäßigen Prüfung unterliegen. Diese Annahme ist falsch.

 

Spielgeräte, die in Kindertagesstätten dauerhaft bereitgestellt und von Kindern genutzt werden, gelten nicht als privates Spielzeug, sondern als Arbeitsmittel im Sinne des Arbeitsschutzrechts. Grund hierfür ist, dass sie Bestandteil des laufenden Betriebs sind und durch Beschäftigte beaufsichtigt, gepflegt oder kontrolliert werden.

 

Damit unterliegen Spielgeräte im Innen- und Außenbereich den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Arbeitsmittel sind vor der ersten Inbetriebnahme sowie wiederkehrend auf ihren sicheren Zustand zu prüfen. Ergänzend verpflichtet die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ den Unternehmer, Arbeitsmittel und Einrichtungen sicher bereitzustellen und Maßnahmen zur Unfallverhütung umzusetzen.

 

Für die konkrete Ausgestaltung der Prüfungen gelten die DIN EN 1176 und DIN EN 1177 als anerkannte Regeln der Technik. Diese Normen gelten ausdrücklich für Spielgeräte im Innen- und Außenbereich und legen Art, Umfang und Häufigkeit der Prüfungen fest.

 

Für Kindertagesstätten bedeutet dies konkret:

 

·         regelmäßige Sichtkontrollen,

 

·         operative Inspektionen (alle 1 – 3 Monate nach Herstellerangaben),

 

·         mindestens eine jährliche Hauptinspektion,

 

·         unverzügliche Beseitigung festgestellter Mängel,

 

·         vollständige und nachvollziehbare Dokumentation aller Prüfungen und Maßnahmen.

 

Der sicherheitsrechtlich relevante Unterschied besteht nicht zwischen Innen- und Außenbereich, sondern zwischen privater und betrieblicher bzw. öffentlicher Nutzung. Kindertagesstätten fallen eindeutig unter die betriebliche Nutzung und unterliegen damit den genannten Prüfpflichten.

 

Hintergrund dieser Verpflichtungen sind:

 

·         der Schutz der Kinder und der Beschäftigten,

 

·         die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht,

 

·         die Vermeidung zivil- und strafrechtlicher Haftungsrisiken.

 

Unfälle im Innenbereich entstehen häufig durch verdeckten Verschleiß, gelockerte Verbindungselemente oder nicht normgerechte Nachrüstungen und Eigenbauten.

 

Unsere Empfehlung:

 

Lassen Sie alle Spielgeräte im Innen- und Außenbereich regelmäßig prüfen und halten Sie die Prüfdokumentation aktuell und vollständig.

 

Gerne unterstützen wir Sie dabei mit fachgerechten Prüfungen und einer rechtssicheren Dokumentation.