Werden Gefahrstoffe im Unternehmen eingesetzt, gibt die TRGS 510 vor, welche Rahmenbedingungen für die Lagerung in „ortsbeweglichen Behältern“ (z.B. Fässern, Kanistern, Flaschen, sowie ortsbeweglichen Tanks und Containern) gelten.
Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde zum 20.04.2021 so ergänzt, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten verbindliche Testangebote unterbreiten müssen.
Bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Schadensereignissen kommt dem Brandschutz eine besondere Bedeutung zu. Die Aktualisierung der DGUV Information 205-001 bietet Hilfestellung und gibt Empfehlungen.