Seit dem 1. April 2024 sind Besitz und Konsum von Cannabis unter bestimmten Bedingungen legal. Konsum, der zu Gefährdungen am Arbeitsplatz führen kann, gilt es auszuschließen. Maßnahmen in Betrieben können wie folgt aussehen:
Werden Gefahrstoffe im Unternehmen eingesetzt, gibt die TRGS 510 vor, welche Rahmenbedingungen für die Lagerung in „ortsbeweglichen Behältern“ (z.B. Fässern, Kanistern, Flaschen, sowie ortsbeweglichen Tanks und Containern) gelten.