In vielen Kindertagesstätten besteht oft die Annahme, dass Spielgeräte im Innenbereich keiner regelmäßigen Prüfung unterliegen. Diese Annahme ist falsch.
Spielgeräte, die in Kindertagesstätten dauerhaft bereitgestellt und von Kindern genutzt werden, gelten nicht als privates Spielzeug, sondern als Arbeitsmittel im Sinne des Arbeitsschutzrechts.
Mit großer Freude und ein wenig Stolz möchten wir Ihnen heute eine ganz besondere Neuigkeit mitteilen: Unser Team hat den 1. Platz für das Bundesland Nordrhein-Westfalen beim Wettbewerb 49 gewinnt! – Ideenwettbewerb für kleine Unternehmen der BGF Koordinierungsstelle gewonnen.