Arbeitsschutz · 16. Januar 2026
In vielen Kindertagesstätten besteht oft die Annahme, dass Spielgeräte im Innenbereich keiner regelmäßigen Prüfung unterliegen. Diese Annahme ist falsch.
Spielgeräte, die in Kindertagesstätten dauerhaft bereitgestellt und von Kindern genutzt werden, gelten nicht als privates Spielzeug, sondern als Arbeitsmittel im Sinne des Arbeitsschutzrechts.