Was sind Flucht- und Rettungspläne?
Flucht- und Rettungspläne geben grafisch dargestellt eine Übersicht über
- den Verlauf von Flucht- und Rettungswegen,
- die Lage von Erste-Hilfe-Einrichtungen,
-
die Lage von brandschutztechnischen Einrichtungen, z.B.
– Brandmeldeeinrichtungen,
– Einrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden, - das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen.
Diese Pläne bestehen aus bildlichen Darstellungen (Bilder, Pläne, Grafiken etc.) und schriftlichen Anweisungen.
Ihre Ausführung ist in der DIN ISO 23601:2021-11 definiert.
Der Arbeitgeber hat Flucht- und Rettungspläne für die Bereiche von Arbeitsstätten zu erstellen, in denen die Lage, die Ausdehnung oder die Art der
Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordert.
Wann sind Flucht- und Rettungspläne erforderlich?
Hinweise auf die Notwendigkeit zur Erstellung und Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen finden sich in einer Vielzahl von Gesetzestexten und Sonderverordnungen bzw. -richtlinien, wie beispielsweise Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
Flucht- und Rettungspläne sind Bestandteil der betrieblichen Gefahrenabwehr und dienen in Form einer grafischen Grundrissdarstellung allen im Gebäude anwesenden Personen als Orientierungshilfe über vorhandene Flucht- und Rettungswege (z.B. im Brandfall/ Unfall).
Mithilfe der Flucht- und Rettungspläne können sich die Menschen im Gebäude frühzeitig selbstständig über die vorhandenen Flucht- und Rettungswege informieren.
Zudem erhalten im Gefahrenfall betroffenen Personen eine Orientierungshilfe zum Verhalten im Notfall und sind der Lage, anhand der Pläne Alternativen zu eventuell blockierten Fluchtwegen zu finden.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung von Flucht und Rettungswegplänen nach DIN 23601.