Sind auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgebender tätig, ist nach der Baustellenverordnung durch die verantwortliche Stelle (in der Regel die Bauherrschaft oder eine bevollmächtigte dritte Person) eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) zu bestellen.
Flucht- und Rettungspläne sind Bestandteil der betrieblichen Gefahrenabwehr und dienen in Form einer grafischen Grundrissdarstellung allen im Gebäude anwesenden Personen als Orientierungshilfe über vorhandene Flucht- und Rettungswege (z.B. im Brandfall/ Unfall).