· 

Sicherheitsbeauftragte im Unternehmen

Sicherheitsbeauftragte – Wichtige Funktion im Arbeitsschutz

Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten müssen Sicherheitsbeauftragte bestellen.

 Mit Sicherheitsbeauftragten erkennt ein Unternehmen Gefahren oft schneller und kann Unfälle verhindern.
Sie sorgen dafür, dass Arbeitsschutz nicht nur auf dem Papier steht, sondern im Alltag gelebt wird.
Das verbessert die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, was Ausfallzeiten und Kosten senkt.
Sie stärken die Kommunikation zwischen Mitarbeitern, Führungskräften und Arbeitsschutzexperten.
Am Ende steigert das auch das Image des Unternehmens als sicherer und verantwortungsvoller Arbeitgeber.

 

 1. Grundlegende Rolle
Der Sicherheitsbeauftragte ist kein Vorgesetzter und trägt keine Weisungsbefugnis oder persönliche Verantwortung für Arbeitsschutzpflichten. Er unterstützt den Unternehmer und die Führungskräfte bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen.

  

2. Hauptaufgaben

 

  • Beobachtung und Beratung
    • Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe auf Unfall- und Gesundheitsgefahren hin beobachten
    • Unternehmer und Beschäftigte auf Mängel oder Gefährdungen hinweisen
    • Anregungen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz geben
  • Unterstützung bei Prävention
    • Mitwirken bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen
    • Förderung des sicheren und gesundheitsgerechten Verhaltens der Beschäftigten
    • Unterstützung bei Unterweisungen (inhaltlich, nicht organisatorisch)
  • Kommunikation und Vorbildfunktion
    • Ansprechpartner für Kollegen bei Fragen zum Arbeitsschutz
    • Vorleben von sicherem Verhalten
    • Meldung von Gefahren, Beinaheunfällen oder Unfällen an die zuständige Stelle
  • Mitarbeit im Arbeitsschutzsystem
    • Zusammenarbeit mit Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Betriebsrat
    • Teilnahme an Begehungen, Sicherheitsbesprechungen und ASA-Sitzungen (wenn vorgesehen)

  3. Grenzen der Funktion

 

  • Keine Weisungsbefugnis gegenüber Kollegen
  • Keine persönliche Haftung für Umsetzung von Schutzmaßnahmen
  • Keine Übernahme der Unternehmerpflichten

  Gerne unterstützen wir Sie bei Ausbildung Ihrer Sicherheitsbeaufragten.