Wenn Spielgeräte zur gefährlichen Falle werden – die Bedeutung der Prüfung von Spielgeräten

Ob in Kindertagesstätten, auf dem Schulhof oder auf Spielplätzen – Spielgeräte erfreuen sich an jedem Ort einer großen Beliebtheit bei Kindern. Sie sind nahezu den ganzen Tag belegt und Schauplatz von spielenden und tobenden Kindern. Dieses fröhliche Bild wird jedoch dramatisch getrübt, wenn es zu einem Unfall kommt. Der Sturz von einer abgerissenen Schaukel zum Beispiel kann schnell mit schweren Verletzungen einhergehen. Und am Ende steht immer die Frage: Wie konnte das passieren und wer hat Schuld?

Die Antwort auf diese Frage lautet in vielen Fällen: Das Spielgerät wurde nicht regelmäßig geprüft. Spielgeräte machen auf den ersten Blick zumeist einen stabilen Eindruck, gebaut aus Holz und Metall scheinen sie dem Kindergewicht gut standhalten zu können. Dieser Eindruck kann aber auch schnell täuschen. Infolge einer hohen Beanspruchung durch überdurchschnittliche Benutzung treten Mängel auf und auch eine vermeintlich stabile Schaukelaufhängung aus Metall wird in zwei Teile gerissen (siehe Abb. 1).

Mit dem Ergebnis, dass das Spielgerät nicht regelmäßig geprüft wurde, geht auch einher, dass der Betreiber des Spielgerätes seiner Prüfpflicht nicht nachgekommen ist. So können mit einem Unfall auf einem Spielgerät nicht nur ein großer Schreck oder eine eventuelle Verletzung einhergehen, sondern im Rahmen der Schuldfrage auch hohe Kosten auf den Betreiber des Spielgerätes zukommen.

 

 

Mit einer regelmäßigen Überprüfung der Spielgeräte nach DIN EN 1176 lässt sich die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls erheblich reduzieren und die Schuldzuweisung ganz vermeiden.

 

Unsere Qualifizierten Spielplatzprüfer nach DIN 79161-1 und -2 helfen Ihnen dabei. 



Abbildung 1: Ursprüngliche Aufhängung (links) und Schadensbild (rechts)

Foto: Ing.-Büro F. Mund