Nach der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" sind in allen Betrieben mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten zu "Brandschutzhelfern" auszubilden.
Die Ausbildung beinhaltet mehr als die im Arbeitsschutz geforderte allgemeine Unterweisung der Mitarbeiter zum Brandschutz. Vielmehr geht es um das richtige Verhalten im Brandfall.
Dazu kann gehören:
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und hat eine Dauer von ca. 3 Stunden. Im Praxisteil werden der richtige Umgang mit Feuerlöschern, das Löschen von Personenbränden sowie weitere Brandsimulationen geübt.
Nächste Termine:
13.11.2025 14:00 - 17:00 Uhr, in Radevormwald
26.02.2026 14:00 - 17:00 Uhr, in Radevormwald
Für Inhouse Schulungen erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.