Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Lagereinrichtungen und -geräte,
insbesondere Regale, wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen.
Unsere LeistungeN:
·Prüfung von Regalen nach DGUV R 108-007 (BGR 234) und DIN EN 15635