SiGeKo - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach Baustellenverordnung

Rechtsgrundlage:

Aufgrund der Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen vom 01.07.1998, müssen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren bestellt werden, sowie ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan vorhanden sein. Dies gilt unter folgenden Bedingungen:

  • Dauer der Arbeiten voraussichtlich mehr als 30 Tage und Beschäftigung von mehr als 20 Arbeitnehmern gleichzeitig

    oder
  • Voraussichtlicher Umfang der Arbeiten > 500 Manntage

Für die Erfüllung der o.g. Auflagen ist der Bauherr oder sein Vertreter verantwortlich!

 


 

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