SiGeKo - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach Baustellenverordnung
Rechtsgrundlage:
Aufgrund der Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen vom 01.07.1998, müssen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren bestellt werden, sowie ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan vorhanden sein. Dies gilt unter folgenden Bedingungen:
- Dauer der Arbeiten voraussichtlich mehr als 30 Tage und Beschäftigung von mehr als 20 Arbeitnehmern gleichzeitig
oder
- Voraussichtlicher Umfang der Arbeiten > 500 Manntage
Für die Erfüllung der o.g. Auflagen ist der Bauherr oder sein Vertreter verantwortlich!
So erreichen Sie uns:
Postanschrift:
Ingenieurbüro F. Mund
Am Graben 4, 42477 Radevormwald
Telefon: (0 21 91) 589 41 60, Fax: (0 21 91) 589 41 62
Email: info@f-mund.de, www.f-mund.de
Zweigstelle:
Ingenieurbüro F. Mund
Charlottenstr. 75, 40210 Düsseldorf
Telefon: (02 11) 178 62 46, Fax: (02 11) 178 62 62


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