Neue Verordnung zum Lärmschutz in Kraft getreten

Mit dem 8.3.2007 ist die EG-Richtlinie Lärm (2003/10/EG) in nationales Recht umgesetzt worden.
Die hieraus resultierende "Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung" (LärmVibrationsArbSchV) regelt neben dem Umgang mit Vibrationen am Arbeitsplatz ebenfalls die zulässige Lärmentwicklung.

 

Kern dieser Verordnung ist die Absenkung der Auslösewerte der bisher gültigen Grenzwerte um jeweils 5 dB.

 

Damit sind nun folgende Auslösewerte für die Lärmprävention gültig:

 

  • Unterer Auslösewert ist der Tages-Lärmexpositionspegel 80 dB(A) bzw. der Spitzenschalldruckpegel 135 dB(C)
  • Oberer Auslösewert ist der Tages-Lärmexpositionspegel 85 dB(A) bzw. der Spitzenschalldruckpegel 137 dB(C)

Bei beiden Grenzwerten sind durch den Arbeitgeber spezifische Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. Wir beraten Sie hierzu gerne.

 

Einen hierzu weiter informierenden Pressetext der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung können Sie hier abrufen.

 

 


 

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