Betriebssicherheitsverordnung zum 3.10.2002 in Kraft getreten.
Mit der Etablierung der Betriebssicherheitsverordnung sind zahlreiche Verordnungen außer Kraft gesetzt.
Das Ziel dieser Maßnahme ist es, dem Unternehmer einerseits mehr Freiheiten bei der Gestaltung der betrieblichen Arbeitssicherheit zu geben, und andererseits die Flut der Verordnungen einzudämmen.
Dennoch besteht die Pflicht der Gefährdungsermittlung mit Hilfe einer Gefährdungsanalyse und -bewertung, so dass zur Umsetzung geeigenter Schutzmaßnahmen häufig noch ausser Kraft gesetzte Verordnungen herangezogen werden.
Die Schutzziele sind durch die Betriebsicherheitsverordnung nicht herabgesetzt, das Regelwerk ist lediglich umstrukturiert.
Information zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
(pdf-Datei, 37 KB)
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