Bediener für Hubarbeitsbühnen
Mit der selbstständigen Bedienung von Hubarbeitsbühnen dürfen nur Personen beschäftigt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Hubarbeitsbühne unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. Sie müssen vom Unternehmer ausdrücklich mit dem Bedienen der Hubarbeitsbühne beauftragt sein. Der Auftrag zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen muss schriftlich erteilt werden.
Doch immer wieder kommt es zu schweren Unfällen bei Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen. Meist sind es Bedienungsfehler oder eine nicht standsichere Aufstellung.
Wir bieten eine Schulung für "Ausbildung und Beauftragung der Bediener für Hubarbeitsbühnen" nach BGR 500 Kap. 2.10 an. (BGG/GUV -G 966)
So erreichen Sie uns:
Postanschrift:
Ingenieurbüro F. Mund
Am Graben 4, 42477 Radevormwald
Telefon: (0 21 91) 589 41 60, Fax: (0 21 91) 589 41 62
Email: info@f-mund.de, www.f-mund.de
Zweigstelle:
Ingenieurbüro F. Mund
Charlottenstr. 75, 40210 Düsseldorf
Telefon: (02 11) 178 62 46, Fax: (02 11) 178 62 62


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