Sicherer Umgang mit Gabelstaplern

Würden Sie wahllos jedem Ihrer Mitarbeiter einen Firmenwagen im Wert von 50.000,-- € anvertrauen? Nein?

Warum denn dann einen Gabelstapler im gleichen Wert?

Nach einer Studie der Berufsgenossenschaft haben 35% aller Gabelstaplerfahrer keinen Fahrausweis und somit dem Unternehmer ihre Eignung zum Bedienen eines Flurförderzeugs nicht nachgewiesen.

Abgesehen davon, dass der Unternehmer gem. BGV D 27 verpflichtet ist nur Gabelstaplerfahrer einzusetzen, die entsprechend ausgebildet sind, ihre Eignung nachgewiesen haben und schriftlich beauftragt sind.

Wir unterstützen sie bei der Ausbildung Ihrer Gabelstaplerfahrer.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte beiliegendem Prospekt "Lehrgänge für Fahrer von Flurförderzeugen" (pdf-Datei, 60KB) den Sie sich hier herunterladen können.


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